Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,123210
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11 B ER (https://dejure.org/2011,123210)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2011 - L 8 AY 68/11 B ER (https://dejure.org/2011,123210)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2011 - L 8 AY 68/11 B ER (https://dejure.org/2011,123210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,123210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Die Angabe einer falschen Identität stellt eine typische Fallgestaltung des Rechtsmissbrauchs dar (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 8/9b AY 1/07 R).

    Ebenso wenig entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob der Missbrauchstatbestand aktuell noch andauert (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 8/9b AY 1/07 R).

    Maßgebend ist allein der Zusammenhang zwischen der gesamten Dauer des Aufenthalts in Deutschland und dem Fehlverhalten des Ausländers, gleichgültig, ob dieses Fehlverhalten einmalig oder auf Dauer angelegt ist bzw. war oder ob es sich wiederholt hat (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R , Juris Rdnr. 40, 41; Hohm, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Auflage 2010, § 2 AsylbLG, Rdnr. 13 m. w. N.).

    Zwar kann das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Eltern den minderjährigen Kindern nicht zugerechnet werden, da der Wortlaut des § 2 Abs. 1 AsylbLG auf ein höchstpersönliches Verhalten abstellt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 8/9b AY 1/07 R).

    Der Ausschluss von Analogleistungen aufgrund des Fehlverhaltens der Eltern wirkt sich damit gemäß § 2 Abs. 3 AsylbLG auch auf den Leistungsbezug der minderjährigen Kinder aus (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 8/9b AY 1/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Ein Anspruch der Antragsteller auf Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG ergibt sich ferner nicht daraus, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der nach dem AsylbLG gewährten Leistungen im Hinblick auf das zu gewährende Existenzminimum bestehen (vgl. LSG NRW, Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller kann der Missbrauchsvorwurf nicht durch eine zwischenzeitliche Integration ausgeräumt werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, B 8 AY 13/07 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 20 AY 79/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sind höhere Leistungen nicht zu gewähren, weil die gesetzlichen Voraussetzungen aus den oben genannten Gründen nicht glaubhaft gemacht wurden und die entsprechenden Vorschriften nach wie vor geltendes Recht sind (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 27. September 2010 - L 20 AY 79/10 B ER - Rdnr. 5 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2011 - L 8 AY 50/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Die Auffassung der Beteiligten, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG erneut zu laufen beginne, geht fehl (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2011, L 8 AY 61/11 B ER und vom 27. Juli 2011, L 8 AY 50/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2011 - L 8 AY 61/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Die Auffassung der Beteiligten, dass ab dem Zeitpunkt der Beendigung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens die Vorbezugszeit des § 2 Abs. 1 AsylbLG erneut zu laufen beginne, geht fehl (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2011, L 8 AY 61/11 B ER und vom 27. Juli 2011, L 8 AY 50/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2009 - L 11 AY 131/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 68/11
    Eine über Jahre hinaus verzögerte Mitwirkung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren begründet den überwiegend wahrscheinlichen Rechtsmissbrauch (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2009, L 11 AY 131/08 ER).
  • SG Hildesheim, 23.11.2012 - S 42 AY 113/12

    Gewährung höherer Leistungen für libanesische Staatsangehörige nach dem AsylbLG

    Die Kammer schließt sich daher der vom Antragsgegner in Bezug genommenen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 27. September 2011 - L 8 AY 68/11 B ER -, n.v.) an, nach der eine Korrektur rechtlich untragbarer Ergebnisse eines ggf. lebenslangen Ausschlusses von privilegierten Leistungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG im Rahmen der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer allein über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen hat.

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 27. September 2011 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 8 AY 77/11
    Die gegen den Beschluss vom 5. Juli 2011 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 24 AY 39/11 ER eingelegte Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren L 8 AY 68/11 B ER zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht